Honorar
Honorar
Für Kinder und Jugendliche bis 18.Jahre:
Die Kosten der Psychotherapie für Kinder und Jugendliche können von der Jugendwohlfahrt und der Krankenkasse übernommen werden. Mögliche Selbstbehalte sind mit dem eigenen Versicherungsträger abzuklären.
Für Erwachsene:
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10 bzw. ICD 11) haben Patienten und Patientinnen die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Die Psychotherapie für Erwachsene kann mit der Krankenkasse anteilsmäßig rückverrechnet werden.*
In meiner Praxis stehen auch Kassenplätze über das Netzwerk Steiermark (Übernahme der Kosten für Psychotherapie zur Gänze von der Krankenkasse) zur Verfügung.
* Sie erhalten von mir in regelmäßigen Abständen eine Honorarnote zum Einreichen an Ihre Krankenkasse. Derzeit gilt folgende Zuschussregelung:
Überblick über die Höhe der Zuschüsse für eine Einzelsitzung bei den diversen Krankenkassen
ÖGK (vormals GKK) - € 33,70
BVAEB (vormals BVA- u. VAEB-Versicherte) - € 50,20 (ab 01.01.2026)
SVS (vormals SVA- u. SVB-Versicherte) - € 50,00 (ab 01.01.2026)
Für Kinder und Jugendliche bis 18.Jahre:
Die Kosten der Psychotherapie für Kinder und Jugendliche können von der Jugendwohlfahrt und der Krankenkasse übernommen werden. Mögliche Selbstbehalte sind mit dem eigenen Versicherungsträger abzuklären.
Für Erwachsene:
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10 bzw. ICD 11) haben Patienten und Patientinnen die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Die Psychotherapie für Erwachsene kann mit der Krankenkasse anteilsmäßig rückverrechnet werden.*
In meiner Praxis stehen auch Kassenplätze über das Netzwerk Steiermark (Übernahme der Kosten für Psychotherapie zur Gänze von der Krankenkasse) zur Verfügung.
* Sie erhalten von mir in regelmäßigen Abständen eine Honorarnote zum Einreichen an Ihre Krankenkasse. Derzeit gilt folgende Zuschussregelung:
Überblick über die Höhe der Zuschüsse für eine Einzelsitzung bei den diversen Krankenkassen
ÖGK (vormals GKK) - € 33,70
BVAEB (vormals BVA- u. VAEB-Versicherte) - € 50,20 (ab 01.01.2026)
SVS (vormals SVA- u. SVB-Versicherte) - € 50,00 (ab 01.01.2026)

Die richtige Ansprechperson für Sie? Lassen Sie uns sprechen
Unabhängig ob Sie nur erste Fragen haben oder bereites eine Therapie bei mir beginnen möchten, hinterlassen Sie mir Ihre Nachricht inklusive Telefonnummer.